Memecoin-Käufe verlieren Visa-Prämien bei Fomo und Robinhood

Sep 20, 2026 - 18:13
Memecoin-Käufe verlieren Visa-Prämien bei Fomo und Robinhood

Visa bewegt sich darauf zu, Krypto-Zahlungsabwicklern die Einstufung von Memecoin-Käufen als digitale Medien zu untersagen. Betroffen sind Crossmint-gestützte Transaktionen auf Fomo und Robinhood Wallet, die bislang unter dieser Kategorie liefen und dafür Standardpunkte oder Cashback generierten. Eine Übergangsfrist soll laut Traders Union in der folgenden Woche auslaufen.

Was sich bei der Abrechnung ändert

Kern der Sache ist der Merchant Category Code 5815, der gemeinhin für digitale Medien wie Streamingfilme oder Hörbücher genutzt wird. Memecoin-Käufe auf Fomo und Robinhood Wallet wurden über Crossmint unter genau diesem Code geführt und nicht unter einer für Kryptotransaktionen vorgesehenen Kategorie.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung blieb der Crossmint-Checkout auf beiden Plattformen aktiv. Nach Ablauf der Übergangsfrist sollen die Käufe jedoch als gewöhnliche Kryptotransaktionen verarbeitet werden und damit den bestehenden Visa-Beschränkungen unterliegen. Damit würde die bisherige Prämienfähigkeit dieser Transaktionen enden. Der Vorgang folgte auf eine vorherige Prüfung der Kodierung durch Crossmint und den Zahlungsabwickler Checkout.com.

Vorgeschichte und regulatorischer Kontext

Ausgangspunkt war eine Recherche von The Block vom 1. September. Dem Bericht zufolge wurden die betreffenden Memecoin-Käufe über die Medienkategorie abgerechnet und enthielten keine besonderen Hinweise darauf, dass es sich um Kryptoassets handelte. Crossmint hatte gegenüber The Block erklärt, die Klassifizierung sei angesichts von SEC-Leitlinien vertretbar, wonach manche Memecoins im wertpapierrechtlichen Kontext Sammlerstücken ähneln könnten.

Von The Block zitierte Zahlungsspezialisten wiesen jedoch darauf hin, dass Wertpapierleitlinien normalerweise nicht bestimmen, wie eine Transaktion nach den Regeln eines Kartennetzwerks einzustufen ist. Die Frage der Kartenklassifizierung steht damit neben der Einordnung von Memecoins im Wertpapierrecht.

Parallel dazu bestätigte das Büro der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James, von Crossmints Produkt Kenntnis zu haben und die Angelegenheit zu prüfen. Die Untersuchung bezieht sich damit auf die Klassifizierungspraxis rund um das Produkt von Crossmint.

Reaktionen von Crossmint, Chase und Mastercard

Crossmint vertrat gegenüber The Block die Position, die gewählte Klassifizierung sei mit den SEC-Leitlinien vereinbar. Die Bank Chase widersprach dem und bewertete die Einstufung unter der Medienkategorie für diese Memecoin-Käufe als ungeeignet. Chase erklärte zudem, den Fall an Visa weitergeleitet zu haben.

Ob Mastercard einen vergleichbaren Schritt geht, ist bislang offen. Das Unternehmen hat sich dazu nicht öffentlich geäußert. Zwei Token, GENIUS und DEGEN, wurden bereits aus Crossmints Apple-Pay-Checkout entfernt, nachdem Fragen zu ihrer Klassifizierung aufgekommen waren.

Ende der Prämien und offener Ausgang

Sobald die Übergangsfrist ausläuft, sollen betroffene Memecoin-Käufe nicht mehr als digitale Medien verarbeitet werden und damit aus dem bisherigen Prämienmodell herausfallen. Belegt ist bislang die angekündigte Änderung bei der Abrechnung und die Anwendung der Visa-Beschränkungen. Eine vollständige Einstellung aller Crossmint-gestützten Käufe lässt sich daraus nicht ableiten.

Offen bleibt, ob Mastercard ähnliche Anweisungen an Zahlungsabwickler geben wird. Ebenso ist abzuwarten, welche Folgen die Prüfung durch das Büro der New Yorker Generalstaatsanwältin für Crossmints Produkt hat. Fest steht nach dem Bericht, dass der Crossmint-Checkout auf Fomo und Robinhood Wallet zunächst weiter verfügbar bleibt, während die Übergangsfrist noch läuft.

Quelle: Traders Union

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