Tokenisierte Aktien: SEC erlaubt Handel auf Blockchains
Die US-Börsenaufsicht SEC hat eine sogenannte Innovation Exemption genehmigt, die qualifizierten Handelsplätzen den Handel mit tokenisierten US-Aktien ermöglicht. Die Ausnahmeregelung greift sofort und schafft damit einen konkreten regulatorischen Impuls für Onchain-Märkte, nachdem der Kongress mit dem Clarity Act zuletzt gescheitert war.
SEC schafft Weg für tokenisierte US-Aktien
Konkret dürfen sogenannte Tokenized Securities Venues tokenisierte Aktien über automatisierte Market Maker und Liquiditätspools auf permissionless Blockchains handeln. Liquiditätsanbieter für diese Plattformen erhalten eine separate Erleichterung von der sonst notwendigen Dealer-Registrierung.
Bemerkenswert ist der operative Zugang: Es gibt keine Antragswarteschlange. Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, informieren die SEC und können den Betrieb aufnehmen – die Ausnahme gilt sofort und läuft über fünf Jahre.
Zwei Einschränkungen begrenzen den Rahmen deutlich. Erfasst sind nur echte tokenisierte Aktien mit vollständigen Rechten, einschließlich Dividenden und Stimmrechten – synthetische, preis-nachbildende Produkte fallen explizit heraus. Zudem kann zwar ein nicht mit dem Unternehmen verbundener Anbieter eine Aktie tokenisieren, der Emittent erhält aber 30 Tage Zeit, dem zu widersprechen und das Vorhaben damit zu stoppen. Das knüpft an die bereits wachsende Nutzung von Blockchain-Infrastruktur für tokenisierte Aktien und Real-World Assets an.
Nach dem Scheitern des Clarity Act
Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Zwei Tage zuvor hatte der Senat den Clarity Act mit 49 zu 50 Stimmen blockiert – jenes Gesetz, das eine umfassende Marktstruktur für Kryptowerte inklusive tokenisierter Wertpapiere hätte etablieren sollen.
SEC-Chef Paul Atkins ordnete die Entscheidung so ein, dass die Behörde nach dem Ausbleiben einer gesetzlichen Lösung nun einen bedeutenden Schritt innerhalb ihrer eigenen gesetzlichen Zuständigkeit unternimmt. Die Maßnahme fügt sich in den breiteren Vorstoß ein, klassische Finanzwerte auf Blockchains zu bringen – ein Themenfeld, das auch bei der regulierten Distribution von Kryptowertpapieren über professionelle Marktzugänge zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Atkins, Robinhood und Adam Aron im Fokus
Die neue 30-Tage-Widerspruchsfrist für Emittenten trifft direkt in eine Auseinandersetzung, die zwei Wochen zuvor öffentlich geworden war. AMC-Chef Adam Aron hatte Robinhoods Aktien-Token scharf kritisiert und mit einer Einschaltung der SEC gedroht – genau den Mechanismus, den er damit gefordert hatte, liefert die Behörde nun.
Robinhood und Coinbase hatten bereits zuvor angekündigt, Rücknahme- und Stimmrechte für ihre Produkte einzuführen – exakt jene Bedingungen, die die Innovation Exemption nun verlangt. Wie sich solche Rechte in institutionell ausgerichteten DeFi-Produkten praktisch umsetzen lassen, zeigt sich bereits an konkreten Anwendungsfällen für tokenisierte Aktien in DeFi-Vaults.
Ein Schritt in Richtung Onchain-Kapitalmarkt
Am selben Tag hielt die SEC zudem eine Roundtable-Veranstaltung zu 24-Stunden-Handel ab. Atkins verband dort Tokenisierung mit der Möglichkeit eines Echtzeit-Inventarmanagements für Marktteilnehmer.
Die Meldung fiel mit einer breit positiven Marktbewegung zusammen: Bitcoin notierte zum Zeitpunkt der Berichterstattung bei rund 78.000 US-Dollar, während mehrere Altcoins zweistellig zulegten. Ob daraus eine dauerhafte Marktstrukturreform wird, bleibt vom weiteren Verlauf der fünfjährigen Ausnahmeregelung abhängig – belegt ist bislang der sofortige, regulatorisch abgesicherte Zugang für qualifizierte Handelsplätze, nicht mehr und nicht weniger.
Quelle: Decrypt Morning Minute
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