SEC-Entwurf zur Krypto-Verwahrung lässt Kostenlücken offen

Okt 03, 2026 - 08:22
SEC-Entwurf zur Krypto-Verwahrung lässt Kostenlücken offen

Die US-Börsenaufsicht SEC schlägt vor, dass Anlageberater bestimmte Kunden-Krypto-Assets selbst verwahren dürfen, wenn kein qualifizierter Verwahrer verfügbar ist. Eine Kostenmodellierung von 433.833 US-Dollar pro Jahr lässt jedoch wesentliche Technologieausgaben außen vor und stellt infrage, ob kleinere Anbieter diesen Fallback wirtschaftlich umsetzen können. CryptoSlate berichtet, dass die SEC den Vorschlag am 1. Oktober genehmigte – gemeint ist die Genehmigung des Entwurfs, nicht das Inkrafttreten einer finalen Regel.

Was im SEC-Kostenmodell enthalten ist

Die SEC veranschlagt in Tabelle 8 einen jährlichen Kosten-Subtotal von 433.833 US-Dollar je Adviser, der diesen Verwahrungs-Fallback nutzt. Darin stecken 376.000 US-Dollar für einen unabhängigen internen Kontrollbericht und 57.833 US-Dollar für wiederkehrende interne Compliance-Arbeit.

Die moderne Glasfassade des Hauptquartiers der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC in Washington, D.C.
Hauptquartier der Securities and Exchange Commission in Washington, D.C.

Zusätzlich nennt die Behörde 173.499 US-Dollar an anfänglichen Compliance-Kosten; dieser einmalige Betrag ist nicht im jährlichen Subtotal enthalten. Die interne Schätzung beruht auf 300 anfänglichen und 100 jährlich wiederkehrenden Arbeitsstunden zu 578,33 US-Dollar pro Stunde. Technologie, Software, Hardware und zugehörige Systeme und Prozesse sind teilweise nicht eingerechnet, obwohl die SEC diese Aufwendungen als wirtschaftlich erheblich einschätzt.

Auch Aufzeichnungs- und Offenlegungspflichten erscheinen in anderen Tabellen separat. Die 433.833 US-Dollar sind deshalb weder ein vollständiges Betriebsbudget noch eine Vorgabe für eine allgemeingültige Mindestgröße eines Unternehmens. Für die Belastungsrechnung nimmt die SEC an, dass etwa 823 der 16.442 registrierten Adviser – rund fünf Prozent – den Fallback nutzen könnten; die tatsächliche Nutzung könne niedriger ausfallen. Die Kontroll- und Nachweispflichten bei der Krypto-Verwahrung gehören damit zu den zentralen Kostenfaktoren des Entwurfs.

Warum die Kosten kleinere Berater stärker treffen könnten

Die SEC hält es für möglich, dass kleinere Adviser wegen der Belastung auf die eigene Verwahrung verzichten, während größere Firmen eher über ausreichende Ressourcen verfügen. Größere Kundenbestände, mehrere Assets oder verbundene Unternehmen bieten Möglichkeiten, Teile der Kosten zu verteilen. Das ist ein Skalenvorteil, aber keine feste Schwelle, ab der ein Anbieter den Fallback nutzen kann.

Die Unternehmensgröße allein sagt wenig über die tatsächliche Belastung aus. Ein Adviser mit großem Gesamtvermögen kann nur einen kleinen Bestand betroffener Krypto-Assets verwahren müssen; ein auf Krypto spezialisiertes Unternehmen kann dagegen bereits über passende Expertise und Infrastruktur verfügen. Bleibt ein Kostenblock konstant, wiegt er für einen kleinen verwalteten Krypto-Bestand schwerer. Die SEC erwartet zudem, dass viele direkte Kosten über Gebühren oder Aufwendungen an Kunden weitergereicht werden können.

Für Anleger könnte ein Asset dadurch bei einem Adviser verfügbar sein, bei einem anderen jedoch nicht. Der Entwurf erweitert also potenziell den Zugang, garantiert aber keine gleichmäßige Verfügbarkeit oder günstige Beratung. Auch die breitere US-Regulierung von Krypto-Anbietern bildet den Rahmen, in dem Berater ihre Compliance- und Verwahrprozesse kalkulieren müssen.

Verwahrung bleibt an strenge Bedingungen gebunden

SEC-Kommissarin Hester Peirce grenzt die vorgeschlagene Adviser-Self-Custody von der Situation ab, in der Anleger ihre Assets selbst halten: Bei der Adviser-Variante verwahrt ein Intermediär Schlüsselmaterial der Kunden, möglicherweise auch einen nicht kontrollierenden Anteil. Die Kunden wären damit weiterhin auf die Schutzvorkehrungen des Anbieters angewiesen.

Hester Peirce spricht mit einem Mikrofon in der Hand während einer Veranstaltung.
Hester Peirce

Der Entwurf verlangt laut der im Primärbericht beschriebenen Stellungnahme von Mark Uyeda unter anderem Verwahrungsexpertise, Cybersicherheit, Prüfungen, Berichte und Kundenoffenlegungen. Adviser müssten asset-spezifische Fachkenntnisse und Systeme für die Schlüsselverwaltung nachweisen, mindestens zwei benannte Personen zur Autorisierung vorsehen und Kunden-Assets getrennt halten. Der erste unabhängige Kontrollbericht wäre innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Verwahrung fällig, danach mindestens einmal pro Kalenderjahr.

Der Fallback wäre zudem nur zulässig, wenn der Adviser vor der Verwahrung und anschließend mindestens vierteljährlich nach angemessener Prüfung feststellt, dass kein qualifizierter Verwahrer das jeweilige Asset verwahrt. Günstigere eigene Verwahrung wäre kein zulässiger Grund. Wird ein qualifizierter Verwahrer verfügbar, müsste das Asset so bald wie vernünftigerweise möglich übertragen werden.

Genau hier können Kosten und Verfügbarkeit auseinanderlaufen: Mehr Assets und Netzwerke verlangen oft komplexere Kontrollen und spezialisierte Prüfungen. Die SEC warnt, dass eine höhere Nachfrage nach Fachleuten für die Prüfung von Krypto-Kontrollen deren Verfügbarkeit erschweren könnte – besonders für kleinere Adviser mit geringerer Verhandlungsmacht. Der Entwurf beseitigt Custody-Risiken nicht: Finanzielle Tragfähigkeit und wirksamer Schutz der Kunden-Assets bleiben getrennte Fragen.

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