ESMA warnt vor Aufsichtslücke bei Prognosemärkten

Sep 13, 2026 - 11:03
ESMA warnt vor Aufsichtslücke bei Prognosemärkten

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat in einem Risikobericht vom Donnerstag festgehalten, dass Polymarket, Kalshi und weitere große Prognosemärkte nicht über die in der EU erforderliche Autorisierung verfügen. Die Einordnung betrifft nicht nur den Marktzugang für europäische Nutzer, sondern auch die Frage, welche Aufsichtsregeln bei Insiderhandel und Marktmanipulation überhaupt greifen.

ESMA bezweifelt die EU-Autorisierung von Polymarket und Kalshi

Laut ESMA erfordert der Vertrieb und Verkauf von Event-Kontrakten in der EU grundsätzlich eine EU-Autorisierung. Die größten Plattformen der Branche, darunter Polymarket und Kalshi, halten diese Autorisierung nach Angaben der Behörde derzeit nicht. Mehr zum Hintergrund der ESMA-Warnung liefert dieser Bericht zu Prognosemärkten und Insiderhandel.

Besonders auffällig ist die Kritik am praktischen Umgang mit Zugangssperren. ESMA hinterfragt, warum die Plattformen nicht sämtliche EU-Mitgliedstaaten blockieren, sondern nur einzelne Länder, und zweifelt zugleich daran, dass sich eine Umgehung dieser Sperren per VPN wirksam verhindern lässt.

Welche Regeln für Event-Kontrakte gelten können

Die regulatorische Einordnung hängt stark von der Struktur des jeweiligen Kontrakts ab. Hängt die Auszahlung von einer Finanzvariable ab, behandelt ESMA den Kontrakt wirtschaftlich als binäre Option – ein Produkt, dessen Vermarktung, Vertrieb und Verkauf an Privatanleger durch nationale Interventionsmaßnahmen bereits untersagt ist.

Basiert ein Kontrakt hingegen auf Blockchain-Technologie, ohne ein Finanzinstrument zu sein, kann er unter die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) fallen. Fällt er in keine der beiden Kategorien, greift nationales Glücksspielrecht – und das unterscheidet sich von EU-Staat zu EU-Staat teils erheblich, was eine einheitliche Behandlung der gesamten Branche erschwert.

Insiderhandel bleibt von der Einstufung als Finanzinstrument abhängig

Genau hier liegt die eigentliche Aufsichtslücke, die ESMA jetzt öffentlich benennt: Europas Regeln gegen Insiderhandel greifen nur dann, wenn ein Kontrakt tatsächlich als Finanzinstrument gilt. Fällt ein Event-Kontrakt stattdessen unter MiCA oder nationales Glücksspielrecht, fehlt genau dieser Schutzmechanismus.

Die Behörde nennt Insiderhandel, Marktmanipulation und Geldwäsche als Risiken, die ohne die üblichen Schutzvorkehrungen entstehen können. Manuel Richard, Direktor der Schweizer Glücksspielaufsicht Gespa, hat genau diese Punkte als Begründung für Maßnahmen gegen unlizenzierte Plattformen angeführt. Weiterführende Einordnung zu Insiderhandel bei Prognosemärkten bietet auch dieser Artikel.

Blockierungen in Europa erhöhen den Druck auf Prognosemärkte

Auf nationaler Ebene ist bereits einiges passiert. Frankreich ordnete im Juli an, dass Internetanbieter den Zugang zu Polymarket sperren, und reiht sich damit in eine Liste weiterer Länder ein, die laut Bericht bereits Maßnahmen ergriffen haben – darunter die Schweiz, Polen, Belgien, Portugal, Spanien, Singapur und Brasilien.

Spanien blockierte im Mai vorübergehend sowohl Kalshi als auch Polymarket auf DNS- und Netzebene, weil den Plattformen die erforderlichen Glücksspiellizenzen fehlten. Das Bild bleibt insgesamt fragmentiert: Statt einer einheitlichen EU-weiten Entscheidung entsteht ein Flickenteppich nationaler Ansätze, während die USA mit klareren Zuständigkeiten von SEC und CFTC einen anderen Weg verfolgen – Details dazu liefert der Beitrag zum CLARITY Act und der Senatsabstimmung. Für Polymarket und Kalshi bedeutet das vorerst: Der europäische Marktzugang bleibt Land für Land verhandelbar, nicht pauschal gesichert.

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